Für Telemedizinische Zentren
Für Telemedizinische Zentren
Kardiologische Praxen oder Kliniken mit Herzschrittmacher-Ambulanzen erhalten für das Telemonitoring von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz eine Kostenerstattung von 1334€ pro Patient pro Jahr.
Kardiologische Praxen oder Kliniken mit Herzschrittmacher-Ambulanzen erhalten für das Telemonitoring von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz eine Kostenerstattung von 1334€ pro Patient pro Jahr.