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G-BA-Erstattungsregelung für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Chancen erkennen, Zukunft gestalten

Actimi Team

02.05.2025

02.05.2025

02.05.2025

4

Min.

G-BA-Erstattungsregelung für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Chancen erkennen, Zukunft gestalten
G-BA-Erstattungsregelung für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Chancen erkennen, Zukunft gestalten
G-BA-Erstattungsregelung für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Chancen erkennen, Zukunft gestalten
G-BA-Erstattungsregelung für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Chancen erkennen, Zukunft gestalten

Einleitung

Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung schreitet kontinuierlich voran – und mit ihr die Möglichkeiten, Patienten mit chronischen Erkrankungen effektiv und nachhaltig zu betreuen. Ein bedeutender Schritt ist die Erstattungsregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. Als Anbieter von Telemedizinlösungen sind wir bei ACTIMI optimal positioniert, um Kliniken und Fachärzten bei der Umsetzung zu unterstützen. Gleichzeitig zeigt ein Blick in die Zukunft: Weitere Indikationen stehen kurz vor der Aufnahme in den Regelkatalog – wer jetzt handelt, sichert sich einen klaren Vorsprung.

Überblick: G-BA-Erstattungsfähigkeit für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Hintergrund der Entscheidung

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Telemonitoring bei Patienten mit symptomatischer Herzinsuffizienz (NYHA II–III, LVEF ≤40 %) offiziell erstattungsfähig. Grundlage ist der Beschluss des G-BA vom 16. Dezember 2021, der die Telemedizin in der Versorgung verankert.

Strukturmodell: Kooperation zwischen Ärzten und Telemedizinzentrum

Die Leistungserbringung erfolgt im Kooperationsmodell: Behandelnde Fachärzte und ein telemedizinisches Zentrum arbeiten eng zusammen. Dadurch wird eine kontinuierliche Überwachung ermöglicht – und eine zeitnahe Anpassung der Therapie, wenn sich relevante Parameter verändern.

Erstattungsfähige Leistungen im Überblick

  • Datenerhebung durch CE-zertifizierte Messgeräte

  • Datenauswertung durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal

  • Rückmeldung an den behandelnden Arzt zur Therapieanpassung

Strategische Bedeutung für Kliniken und Telemedizin-Anbieter wie uns

Neue Abrechnungsoptionen für Kliniken

Mit der G-BA-Regelung eröffnen sich für Kliniken neue wirtschaftliche Perspektiven. Durch Kooperation mit einem Telemedizinzentrum lassen sich abrechenbare Leistungen im Bereich der digitalen Versorgung realisieren.

Unsere Rolle als Technologiepartner: Interoperabilität und Datenschutz im Fokus

Wir bieten genau die Lösung, die es Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen ermöglicht, Telemonitoring effizient und regelkonform in den Alltag zu integrieren. Bereits heute setzen wir unsere Plattform erfolgreich in einer Vielzahl von Einrichtungen ein – von großen Klinikverbünden bis hin zu spezialisierten Facharztpraxen. Unsere Erfahrung aus der Praxis fließt kontinuierlich in die Weiterentwicklung der Lösung ein. Erfahren Sie hier mehr zu unserem Angebot für abrechenbares Telemonitoring von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz.

Als Anbieter bieten wir die technische Grundlage: CE-zertifizierte Plattformen, interoperabel und DSGVO-konform, ermöglichen einen reibungslosen und sicheren Einsatz im Versorgungsalltag. Durch modulare Konfigurationen lassen sich individuelle Anforderungen schnell umsetzen.

Vorteile für Ärzte und Pflegepersonal

Durch eine automatisierte Datenerhebung und strukturierte Rückmeldung entlasten wir medizinische Fachkräfte – und ermöglichen ihnen, sich stärker auf die individuelle Patientenbetreuung zu konzentrieren.

Ausblick: Weitere Indikationen auf dem Weg zur Regelversorgung

Der G-BA prüft neue Indikationen für RPM

Nicht nur bei Herzinsuffizienz zeigt sich die Wirksamkeit von Remote Patient Monitoring. Der G-BA evaluiert aktuell weitere Indikationen:

  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)

  • Diabetes mellitus

  • Bluthochdruck

Gesundheitspolitischer Trend: RPM wird Standard

Der Trend in der Versorgungspolitik ist eindeutig: Digitale Nachsorge und RPM werden in den kommenden Jahren Teil der Regelversorgung. Kliniken, Praxen und Versorgungsnetzwerke sind gut beraten, schon jetzt die nötigen Strukturen aufzubauen.

Jetzt handeln – Zukunftsfähigkeit sichern

Wer heute investiert, schafft die Voraussetzungen für eine nachhaltige, digitale Patientenversorgung. Als Technologiepartner begleiten wir diesen Weg mit praxiserprobten Lösungen und umfassender Expertise im regulatorischen Umfeld.

Falls Sie mehr über das Thema erfahren möchten, nutzen Sie gerne das Kontakt-Modul auf dieser Seite oder schreiben Sie uns über info@actimi.com

Einleitung

Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung schreitet kontinuierlich voran – und mit ihr die Möglichkeiten, Patienten mit chronischen Erkrankungen effektiv und nachhaltig zu betreuen. Ein bedeutender Schritt ist die Erstattungsregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. Als Anbieter von Telemedizinlösungen sind wir bei ACTIMI optimal positioniert, um Kliniken und Fachärzten bei der Umsetzung zu unterstützen. Gleichzeitig zeigt ein Blick in die Zukunft: Weitere Indikationen stehen kurz vor der Aufnahme in den Regelkatalog – wer jetzt handelt, sichert sich einen klaren Vorsprung.

Überblick: G-BA-Erstattungsfähigkeit für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Hintergrund der Entscheidung

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Telemonitoring bei Patienten mit symptomatischer Herzinsuffizienz (NYHA II–III, LVEF ≤40 %) offiziell erstattungsfähig. Grundlage ist der Beschluss des G-BA vom 16. Dezember 2021, der die Telemedizin in der Versorgung verankert.

Strukturmodell: Kooperation zwischen Ärzten und Telemedizinzentrum

Die Leistungserbringung erfolgt im Kooperationsmodell: Behandelnde Fachärzte und ein telemedizinisches Zentrum arbeiten eng zusammen. Dadurch wird eine kontinuierliche Überwachung ermöglicht – und eine zeitnahe Anpassung der Therapie, wenn sich relevante Parameter verändern.

Erstattungsfähige Leistungen im Überblick

  • Datenerhebung durch CE-zertifizierte Messgeräte

  • Datenauswertung durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal

  • Rückmeldung an den behandelnden Arzt zur Therapieanpassung

Strategische Bedeutung für Kliniken und Telemedizin-Anbieter wie uns

Neue Abrechnungsoptionen für Kliniken

Mit der G-BA-Regelung eröffnen sich für Kliniken neue wirtschaftliche Perspektiven. Durch Kooperation mit einem Telemedizinzentrum lassen sich abrechenbare Leistungen im Bereich der digitalen Versorgung realisieren.

Unsere Rolle als Technologiepartner: Interoperabilität und Datenschutz im Fokus

Wir bieten genau die Lösung, die es Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen ermöglicht, Telemonitoring effizient und regelkonform in den Alltag zu integrieren. Bereits heute setzen wir unsere Plattform erfolgreich in einer Vielzahl von Einrichtungen ein – von großen Klinikverbünden bis hin zu spezialisierten Facharztpraxen. Unsere Erfahrung aus der Praxis fließt kontinuierlich in die Weiterentwicklung der Lösung ein. Erfahren Sie hier mehr zu unserem Angebot für abrechenbares Telemonitoring von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz.

Als Anbieter bieten wir die technische Grundlage: CE-zertifizierte Plattformen, interoperabel und DSGVO-konform, ermöglichen einen reibungslosen und sicheren Einsatz im Versorgungsalltag. Durch modulare Konfigurationen lassen sich individuelle Anforderungen schnell umsetzen.

Vorteile für Ärzte und Pflegepersonal

Durch eine automatisierte Datenerhebung und strukturierte Rückmeldung entlasten wir medizinische Fachkräfte – und ermöglichen ihnen, sich stärker auf die individuelle Patientenbetreuung zu konzentrieren.

Ausblick: Weitere Indikationen auf dem Weg zur Regelversorgung

Der G-BA prüft neue Indikationen für RPM

Nicht nur bei Herzinsuffizienz zeigt sich die Wirksamkeit von Remote Patient Monitoring. Der G-BA evaluiert aktuell weitere Indikationen:

  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)

  • Diabetes mellitus

  • Bluthochdruck

Gesundheitspolitischer Trend: RPM wird Standard

Der Trend in der Versorgungspolitik ist eindeutig: Digitale Nachsorge und RPM werden in den kommenden Jahren Teil der Regelversorgung. Kliniken, Praxen und Versorgungsnetzwerke sind gut beraten, schon jetzt die nötigen Strukturen aufzubauen.

Jetzt handeln – Zukunftsfähigkeit sichern

Wer heute investiert, schafft die Voraussetzungen für eine nachhaltige, digitale Patientenversorgung. Als Technologiepartner begleiten wir diesen Weg mit praxiserprobten Lösungen und umfassender Expertise im regulatorischen Umfeld.

Falls Sie mehr über das Thema erfahren möchten, nutzen Sie gerne das Kontakt-Modul auf dieser Seite oder schreiben Sie uns über info@actimi.com

Einleitung

Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung schreitet kontinuierlich voran – und mit ihr die Möglichkeiten, Patienten mit chronischen Erkrankungen effektiv und nachhaltig zu betreuen. Ein bedeutender Schritt ist die Erstattungsregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. Als Anbieter von Telemedizinlösungen sind wir bei ACTIMI optimal positioniert, um Kliniken und Fachärzten bei der Umsetzung zu unterstützen. Gleichzeitig zeigt ein Blick in die Zukunft: Weitere Indikationen stehen kurz vor der Aufnahme in den Regelkatalog – wer jetzt handelt, sichert sich einen klaren Vorsprung.

Überblick: G-BA-Erstattungsfähigkeit für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Hintergrund der Entscheidung

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Telemonitoring bei Patienten mit symptomatischer Herzinsuffizienz (NYHA II–III, LVEF ≤40 %) offiziell erstattungsfähig. Grundlage ist der Beschluss des G-BA vom 16. Dezember 2021, der die Telemedizin in der Versorgung verankert.

Strukturmodell: Kooperation zwischen Ärzten und Telemedizinzentrum

Die Leistungserbringung erfolgt im Kooperationsmodell: Behandelnde Fachärzte und ein telemedizinisches Zentrum arbeiten eng zusammen. Dadurch wird eine kontinuierliche Überwachung ermöglicht – und eine zeitnahe Anpassung der Therapie, wenn sich relevante Parameter verändern.

Erstattungsfähige Leistungen im Überblick

  • Datenerhebung durch CE-zertifizierte Messgeräte

  • Datenauswertung durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal

  • Rückmeldung an den behandelnden Arzt zur Therapieanpassung

Strategische Bedeutung für Kliniken und Telemedizin-Anbieter wie uns

Neue Abrechnungsoptionen für Kliniken

Mit der G-BA-Regelung eröffnen sich für Kliniken neue wirtschaftliche Perspektiven. Durch Kooperation mit einem Telemedizinzentrum lassen sich abrechenbare Leistungen im Bereich der digitalen Versorgung realisieren.

Unsere Rolle als Technologiepartner: Interoperabilität und Datenschutz im Fokus

Wir bieten genau die Lösung, die es Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen ermöglicht, Telemonitoring effizient und regelkonform in den Alltag zu integrieren. Bereits heute setzen wir unsere Plattform erfolgreich in einer Vielzahl von Einrichtungen ein – von großen Klinikverbünden bis hin zu spezialisierten Facharztpraxen. Unsere Erfahrung aus der Praxis fließt kontinuierlich in die Weiterentwicklung der Lösung ein. Erfahren Sie hier mehr zu unserem Angebot für abrechenbares Telemonitoring von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz.

Als Anbieter bieten wir die technische Grundlage: CE-zertifizierte Plattformen, interoperabel und DSGVO-konform, ermöglichen einen reibungslosen und sicheren Einsatz im Versorgungsalltag. Durch modulare Konfigurationen lassen sich individuelle Anforderungen schnell umsetzen.

Vorteile für Ärzte und Pflegepersonal

Durch eine automatisierte Datenerhebung und strukturierte Rückmeldung entlasten wir medizinische Fachkräfte – und ermöglichen ihnen, sich stärker auf die individuelle Patientenbetreuung zu konzentrieren.

Ausblick: Weitere Indikationen auf dem Weg zur Regelversorgung

Der G-BA prüft neue Indikationen für RPM

Nicht nur bei Herzinsuffizienz zeigt sich die Wirksamkeit von Remote Patient Monitoring. Der G-BA evaluiert aktuell weitere Indikationen:

  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)

  • Diabetes mellitus

  • Bluthochdruck

Gesundheitspolitischer Trend: RPM wird Standard

Der Trend in der Versorgungspolitik ist eindeutig: Digitale Nachsorge und RPM werden in den kommenden Jahren Teil der Regelversorgung. Kliniken, Praxen und Versorgungsnetzwerke sind gut beraten, schon jetzt die nötigen Strukturen aufzubauen.

Jetzt handeln – Zukunftsfähigkeit sichern

Wer heute investiert, schafft die Voraussetzungen für eine nachhaltige, digitale Patientenversorgung. Als Technologiepartner begleiten wir diesen Weg mit praxiserprobten Lösungen und umfassender Expertise im regulatorischen Umfeld.

Falls Sie mehr über das Thema erfahren möchten, nutzen Sie gerne das Kontakt-Modul auf dieser Seite oder schreiben Sie uns über info@actimi.com

Updated date:

02.05.2025

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